Neue Anforderungen an ein Effizienzhaus
Energieeffiziente Wohnhäuser sollen zukünftig auf den ersten Blick erkennbar sein: an dem neuen Gütesiegel „Effizienzhaus“ der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Das Gütesiegel „Effizienzhaus“ garantiert einen sehr niedrigen Energiebedarf. Miet- und Kaufinteressenten sowie Bauherren erhalten damit ein verlässliches Auswahlinstrument, ohne sich mit technischen Details der Bauausführung beschäftigen zu müssen. Eigentümer, Bauträger und Wohnungsunternehmen wiederum können ihre Gebäude als „Effizienzhäuser“ öffentlichkeitswirksam hervorheben, unter anderem mit einem gut sichtbaren Hausschild. Private Hausbesitzer zeichnen sich damit als Vorreiter für Energieeffizienz aus, während gewerbliche Eigentümer Maßstäbe im Wettbewerb setzen und sich am Markt als Ansprechpartner für „Effizienzhäuser“ positionieren.
Die Anforderungen der dena an die Energieeffizienz der Gebäude entsprechen den gleichnamigen Standards der KfW, die in ihrem Programm „Energieeffizient bauen und sanieren“ jeweils die passende Förderung anbietet. Allerdings wird das dena-Gebäudelabel nur für die besonders guten Standards vergeben: „Effizienzhaus“ 70 und 55 bei Neubauten und „Effizienzhaus“ 100, 85, 70 und 55 bei sanierten Altbauten. Die Zahlen beziehen sich als Prozentangaben auf die in der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschriebenen Werte für Neubauten. Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz. Ein neu gebautes oder saniertes „Effizienzhaus 55“ benötigt beispielsweise nur 55 Prozent der Energie, die der Gesetzgeber als Maximum für Neubauten vorschreibt.
Der Weg zum „Effizienzhaus“-Label
Wer das „Effizienzhaus“-Label der dena nutzen will, muss die energetische Qualität seines Gebäudes anhand eines Energieausweises mit dena-Gütesiegel nachweisen. Die dena prüft die Unterlagen und legt den Label-Standard zwischen 55 und 100 fest. Stichproben stellen zusätzlich sicher, dass die von der dena geprüften Effizienzhäuser halten, was sie versprechen. Nach der Prüfung erhält der Gebäudeeigentümer ein Zertifikat und eine hochwertige Plakette, die am Gebäude angebracht werden kann. Eine Identifikationsnummer garantiert die Echtheit des Labels.
Fertighausanbieter oder Bauträger können auch vor der Baufertigstellung damit werben, dass ihre Häuser mit dem dena-Gütesiegel „Effizienzhaus“ erhältlich sind. Sie verpflichten sich in diesem Fall, dem Kunden bei der Wahl dieses Angebots vertraglich zuzusichern, dass der energetische Standard eingehalten und der von der dena vorgegebene Prüfprozess durchgeführt wird.
Das dena-Gütesiegel „Effizienzhaus“ wird nur für besonders energieeffiziente Wohnhäuser vergeben. Voraussetzung ist, dass die hohe energetische Qualität anhand eines von der dena mit einem Gütesiegel qualitätsgesicherten Energieausweises nachgewiesen wird.
Für die Erstellung von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel hat die dena eine Reihe von Anforderungen definiert, die über die gesetzlichen Vorgaben für Energieausweise hinaus gehen. Dazu gehören unter anderem die bedarfsbasierte Berechnung des Energieausweises, die Aufnahme der Gebäudedaten nach Fertigstellung vor Ort durch den Aussteller sowie eine Dokumentation mit anschaulichen Informationen zum energetischen Zustand der einzelnen Gebäudebestandteile.
Wenn bei der bedarfsorientierten Berechnung für Wärmebrücken, Luftdichtigkeit oder Luftwechsel bei Einbau einer Lüftungsanlage andere Werte angesetzt werden, als die in der EnEV vorgegebenen Standardwerte, sind hierfür detaillierte Nachweise erforderlich. Das sind im Einzelnen:
Wärmebrücken:
- Bei Ansatz des halbierten Wärmebrückenzuschlags (0,05 W/m²K) oder bei Ansatz der Einzelberechnung der Wärmebrücken muss ein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegen.
Luftdichtigkeit:
- Bei Ansatz des verminderten Pauschalwertes (0,6 h-1 für den Luftwechsel) zur Luftdichtigkeit muss das Protokoll zum Blower-Door-Test vorliegen.
Luftwechsel bei Einbau einer Lüftungsanlage:
- Bei Ansatz eines rechnerisch ermittelten Auslegungswerts für den Luftwechsel, muss die Berechnung sowie das Protokoll zum Blower Door Test vorliegen.
Energieausweise mit dena-Gütesiegel dürfen nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Auch hier gehen die Anforderungen über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinaus. So muss ein Aussteller neben der Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach geltender EnEV über eine zusätzliche Fachqualifikation verfügen. Dieser Qualifikationsnachweis orientiert sich an dem Energieberatungsstandard des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Aussteller muss demnach über spezielle Fachkenntnisse aufgrund bisheriger beruflicher Tätigkeiten verfügen oder im Rahmen einer bestimmten Aus- bzw. Weiterbildung diese Fachkenntnisse erworben haben und nachweisen. Außerdem ist die Unabhängigkeit des Ausstellers vom Auftraggeber Pflicht.